1. Allgemeines
Sämtliche Angebote, Verträge, Verkäufe und Lieferungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Käufer erklärt sich durch die Erteilung eines Auftrags mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von diesen abweichen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Angebote durch uns erfolgen stets freibleibend. Maßgebend ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Aufträge sind nur rechtsgültig, wenn sie durch uns bestätigt werden. Die automatisch versendeten Bestellungsbestätigungen gelten dabei nicht als Auftragsbestätigung. Gegenstand, Preis, Umfang und Bedingungen der Lieferung werden in der Auftragsbestätigung endgültig und unter Ausschluss mündlicher Verhandlungen bestimmt. Der Auftrag wird bei Auslieferung verbindlich. Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und deshalb ohne Verbindlichkeit. Es gehören nur diejenigen Teile zu unserer Lieferung, welche in unserer Auftragsbestätigung speziell aufgeführt sind.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO ausschließlich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die Preise stets ab Werk, ausschließlich Verpackung.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Die Bezahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder Nachnahme. Die Mehrkosten für die Nachnahmelieferung trägt in jedem Falle der Käufer.
5. Lieferungen, Versand
Wir sind stets bestrebt, bestätigte Liefertermine einzuhalten. Eine Gewähr für die Einhaltung können wir jedoch nicht übernehmen. Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie Umstände, die für den Lieferer unvorhersehbar sind (z. B. Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Streiks, Materialmangel), sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Der Lieferer ist nach seiner Wahl zur späteren Leistung oder zum Rücktritt berechtigt.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Der Versand erfolgt stets auf die Gefahr des Käufers, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Auf Wunsch des Käufers wird, auf dessen Kosten, die Sendung durch den Lieferer versichert. Zum Abschluss einer Versicherung ist der Lieferer nicht verpflichtet. Die Haftung für einen, dem Käufer durch den Transport, entstandenen Schaden wird nicht übernommen. Wir tragen jedoch für eine ordnungsgemäße Verpackung Sorge, ohne damit eine Rechtspflicht anzuerkennen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vollständigkeit und die äußerliche Unversehrtheit der Lieferung sofort bei Empfang der Ware festzustellen und sich evtl. Abweichungen auf dem Lieferschein des Transportunternehmens bestätigen zu lassen.
6. Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Lieferers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer. Bei Zahlungsverzug, Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Lieferer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen dem Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Er darf aber nicht über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte verfügen.
7. Gewährleistung
Der Lieferer übernimmt Garantie im nachstehendem Umfange, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Voraussetzung: Der Käufer hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Wir leisten Garantie für unsere Erzeugnisse auf die Dauer eines halben Jahres bei normalem Tagesbetrieb (3 Monate bei Akkordbetrieb) vom Tag der Inbetriebnahme an gerechnet.
Es sind alle diejenigen Teile unentgeltlich billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb des oben genannten Zeitraums infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstands insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort. Ersatzteile werden vom Eigentumsvorbehalt des Lieferers umfasst. Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so erlischt die Haftung spätestens sechs Monate nach Gefahrenübergang.
Es wird keine Garantie übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen:
|
fehlerhafte Montage |
|
unsachgemäße Verwendung |
|
falsche Bedienung |
|
Eindringen von Fremdkörpern |
|
natürliche Abnutzung |
|
Gewalteinwirkung |
|
mangelhafter Anschluss |
Die Garantie erlischt ganz und sofort, wenn der Käufer selbst oder durch Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Eine Haftung durch uns ist ausgeschlossen bei Schäden, die durch die Verarbeitung ungeeigneter Materialien entstehen.
Weiterhin sind irgendwelche andere Entschädigungen für direkten und indirekten Schaden jeglicher Art ausgeschlossen!
Für Teile, die wir nicht selbst herstellen, gewähren wir nur insoweit Garantie, als sie von unseren jeweiligen Lieferanten zugestanden wird.
Für Schäden an Maschinen und Teilen, die durch die Verarbeitung ungeeigneter Materialen und unsachgemäße Bedienung entstehen, wird von uns keine Haftung übernommen.
An allen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
8. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden vom Lieferer gespeichert. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz des Lieferers. Gerichtsstand in allen Fällen auch bei Wechsel- u. Scheckstreitigkeiten sowie für sämtliche Streitigkeiten, die in irgendeinem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, ist das Amtsgericht Neuwied. Dies gilt insbesondere auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sind oder werden einzelne Passagen dieser Bedingung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unwirksam, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.
Stand: September 2002